Förderung von energetischen Gebäudesanierungen durch die KFW Kreditanstalt.
Vorausschauende Investitionen machen sich schon in wenigen Jahren für Sie bezahlt. Indem Sie energieeffizient sanieren, handeln Sie umweltbewusst - für heutige und künftige Generationen. Viele Gebäude können ganz erheblich Energie- und Heizkosten sparen.
Die KFW Kreditanstalt fördert die Sanierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur zum KfW-Effizienzhaus 85 und 100, aber auch Einzelmaßnahmen. Die Gebäude müssen vor dem 01. Januar 1995 fertig gestellt worden sein.
Nutzen Sie als gemeinnützige Organisation jetzt langfristige KfW-Kredite, die durch Bundesmittel besonders zinsgünstig für Sie sind.
Vorteile
- TOP-Konditionen: Zinssatz ab 1,46 % effektiv pro Jahr
- 100 % Finanzierung
- 10 Jahre Zinsbindung
- Einzelmaßnahmen werden ebenfalls gefördert.
Kreditanträge müssen bei der Hausbank eingereicht werden, bevor Sie investieren.
Nicht gefördert werden
- Gebäude, die nach dem 01. Januar 1995 fertig gestellt wurden
- Wohngebäude (z. B. Internate, Studentenwohnheime, Landschulheime, Kinderheime, Betreutes Wohnen, Behindertenheime) und Wohnflächen (Ausnahme: Hausmeisterwohnung)
- Landesschulen