Förderung von energetischen Gebäudesanierungen durch die KFW Kreditanstalt.

Vorausschauende Investitionen machen sich schon in wenigen Jahren für Sie bezahlt. Indem Sie energieeffizient sanieren, handeln Sie umweltbewusst - für heutige und künftige Generationen. Viele Gebäude können ganz erheblich Energie- und Heizkosten sparen.

Die KFW Kreditanstalt fördert die Sanierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur zum KfW-Effizienzhaus 85 und 100, aber auch Einzelmaßnahmen. Die Gebäude müssen vor dem 01. Januar 1995 fertig gestellt worden sein.

Nutzen Sie als gemeinnützige Organisation jetzt langfristige KfW-Kredite, die durch Bundesmittel besonders zinsgünstig für Sie sind.

 

Vorteile

  • TOP-Konditionen: Zinssatz ab 1,46 % effektiv pro Jahr
  • 100 % Finanzierung
  • 10 Jahre Zinsbindung
  • Einzelmaßnahmen werden ebenfalls gefördert.

Kreditanträge müssen bei der Hausbank eingereicht werden, bevor Sie investieren.

 

Nicht gefördert werden

  • Gebäude, die nach dem 01. Januar 1995 fertig gestellt wurden
  • Wohngebäude (z. B. Internate, Studentenwohnheime, Landschulheime, Kinderheime, Betreutes Wohnen, Behindertenheime) und Wohnflächen (Ausnahme: Hausmeisterwohnung)
  • Landesschulen

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