Schöner wohnen und Steuern sparen - Steuerbonus verdoppelt

Zum 1. Januar 2009 wurde der Steuerbonus von 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt. Dadurch wird es für viele Kunden noch attraktiver, handwerkliche Leistungen in Anspruch zu nehmen.

 

Ob Farbe, Fassade oder energiesparende Wärmedämmung, jetzt können Sie von der Steuerersparnis profitieren.

  • Raum- und Fassadengestaltung (Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich)
  • Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, Dachgeschosses und Kellers
  • Bodenbelagarbeiten (Teppichboden, Parkett, Fliesen)
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
  • Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen
  • Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
  • Aufwendungen für Wartungsarbeiten (jährliche Kontrolle von Holzbauteilen und Fassaden-Check)

 

Wann gibt es den Steuerbonus?

Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann von der Steuerlast direkt abgezogen. Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.

 

Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

  • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  • Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein.
  • Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
  • Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden.
  • Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.

 

Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten oder Umzugsarbeiten (im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.

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